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Rehasport in der Erfurter Physiotherapie

Rehabilitationssport, verkürzt auch einfach Rehasport genannt, ist eine verordnete Gesundheitsleistung mit dem erklärten Ziel, Menschen, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, durch sportliche Übungen im gesellschaftlichen Leben zu integrieren. Was dies im Detail bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und wie Rehasport umgesetzt wird, wollen wir in diesem Blogbeitrag erklären.

Was macht man beim Rehabilitationssport?

Rehasport ist ein Gruppentraining, das von einem lizensierten Übungsleiter geführt wird. Ziel ist, dass die Teilnehmer durch das Bewegungstraining ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern können und mehr Ausdauer und Kraft erlangen. Die Aktivität in der Gruppe stärkt als positiver Effekt außerdem das Selbstbewusstsein des Einzelnen und beugt einer gesellschaftlichen Isolation vor. Die Rehasport Gruppenkurse können je nach Zielgruppe ganz verschiedene Ausrichtungen haben wie zum Beispiel Wassergymnastik, Lungen- oder Herzsport, Gymnastik oder auch Sport nach überstandener Krebserkrankung. Zudem werden spezielle Kurse auch für Senioren und Kinder angeboten. Im Trainingsablauf werden dann verschiedene Bausteine wie Bewegungs- und Aktivierungsübungen, sportliche Spiele oder Elemente der Leichtathletik miteinander verknüpft. Auch Therabänder, Bälle und Gymnastikhanteln werden oft als Hilfsmittel für die Übungen eingesetzt.

Wann und wofür kommt Rehasport zum Einsatz?

So vielfältig wie die Kurse sind auch die Ursachen, die zur Verordnung einer Rehabilitationssport Maßnahme führen. Dies können angeborene Beeinträchtigungen ebenso wie die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls sein.

Einige dieser Auslöser sind:

  • allgemeine Erkrankungen, die das Alltagsleben einschränken (z.B. Übergewicht)
  • Orthopädische Ursachen wie beispielsweise Osteoporose, Rücken- bzw. Wirbelsäulenbeschwerden, Probleme mit Knie- oder Hüftgelenken, Arthrose, Schulterprobleme etc.
  • Schädigung innerer Organe z.B. nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Diabetes
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Bandscheibenvorfälle
  • Unfälle (z.B. nach Frakturen oder Verletzungen der Bänder)

Eine speziell abgestimmte Reha-Sport-Maßnahme dient der Nachsorge im Anschluss an die medizinische Behandlung und zielt darauf ab, den weiteren Krankheitsverlauf in eine positive Richtung zu lenken, sprich die Beschwerden abzumindern sowie Belastbarkeit, Vitalität und Leistungsfähigkeit des Patienten zu steigern bzw. wiederherzustellen. Zudem soll der Rehasport den Betroffenen auch Anleitung zur Selbsthilfe geben, um die erlernten Übungen selbstständig fortzuführen und damit die Mobilität, Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität langfristig zu erhalten.

Teilnahme am Rehasport

Wie eingangs schon erwähnt, ist der Rehabilitationssport eine Gesundheitsleistung, die ärztlich verordnet wird. Patienten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden haben also einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung einer solchen Maßnahme und auch auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. der Unfall- oder Rentenversicherung. Eine freiwillige Teilnahme als Selbstzahler ist jedoch ebenfalls möglich.

Stellt eine Teilnahme am Reha-Sport eine sinnvolle Ergänzung zur medizinischen Therapie dar, verordnet der behandelnde Arzt diese seinem Patienten mittels des ärztlichen Formulars 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport). Das korrekt ausgefüllte Formular wird anschließend bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, die den Antrag prüft und in der Regel auch zügig genehmigt. Das Rehasport Rezept wird prinzipiell mit der Ausstellung durch den Arzt gültig. Abhängig von der jeweiligen Diagnose besteht dann eine Anspruchsdauer von 6 bis 36 Monaten, in der die Teilnahme an einem Kurs erfolgen kann. Da jedoch die Krankenkassen auch einen bestimmten Zeitraum für die Bearbeitung des Antrags benötigen, ist es sinnvoll, sich bei der zuständigen Kasse nach den Modalitäten zu erkundigen. Innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der Genehmigung sollte mit der Teilnahme jedoch begonnen werden, da das Rezept andernfalls seine Gültigkeit verliert.

Eine Folgeverordnung für Rehasport ist möglich, die jedoch ebenfalls nur vom Arzt verschrieben werden kann. Ein Grund für eine solche Weiterführung der Maßnahme kann vorliegen, wenn der Teilnehmer die Übungen noch nicht selbstständig fortführen kann. In diesem Fall entscheidet der behandelnde Arzt über eine geeignete bzw. notwendige Fortführung der Kursteilnahme.

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